Vorsicht: Mitfahrgelegenheiten gefährden KFZ-Versicherung
In Hamburg erlebt ein KFZ-Versicherungskunde eine böse Überraschung.
Sein Versicherer hatte Ihm gekündigt, weil er als Nutzungsart „überwiegend privat“ angab, hingegen wird die Beförderung von Personen gegen Trinkgeld als gewerbliche Nutzung gesehen.
Darauf hin macht der Versicherer von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch und ist damit das Risiko los. Der Versicherte steht damit vor der Herausforderung, sich neuen Versicherungsschutz zu beschaffen.
Dies ist unter Umständen schwierig und kann teuer werden, da er dann bei der neuen Beantragung angeben muss, dass ihm seitens des Vorherigen Versicherers gekündigt wurde. Das sieht der neue Versicherer unter Umständen gar nicht gern.
Wie es genau dazu kam, erfahrt ihr hier.
Wenn Ihr auch gelegentlich jemanden per Mitfahrgelegenheit oder ähnliche Portale mitfahren lasst, checke ich gern euere Police.
Klick hier: Policen-Quick-Check@cofinanz.de