Herbstzeit ist Wildunfall -zeit
Herbstzeit ist Wildzeit
Die Zahl der Wildunfälle stieg laut dem Dachverband der Versicherer über die letzten Jahre kontinuierlich auf einen Höchststand von 258.000 im Jahr 2012. (aktuellere Statistiken noch nicht verfügbar)
Mit einer Schadensumme von 583.000.000 € rangieren Wildunfälle damit auf Rang Zwei.
Wer einen Wildunfall hat, bekommt den Schaden am eigenen Fahrzeug nur ersetzt, wenn er über die obligatorische KFZ-Haftpflicht hinaus einen Teil- oder Vollkaskovertrag abgeschlossen hat.
Hier gibt es allerdings deutliche Unterschiede bei der Frage: Wann leistet die Gesellschaft eigentlich? Worauf sollte man achten, damit man seinen Schaden ersetzt kommt.
Erster Fallstrick ist die Definition von Tieren. Hier wird unterschieden zwischen Haarwild, Rotwild und Tieren aller Art.
Zweiter Fallstrick sind tote Tiere, die auf der Straße liegen
Dritter Fallstrick: Was wenn man dem Tier ausweicht, dieses verfehlt und im Graben oder am Baum landet?
Vierter Fallstrick: Im Falle eines Wildunfalls muss immer die Polizei oder ein Förster gerufen werden, egal ob das Tier verletzt oder getötet wurde. Sonst ist die Beweislage unklar.
Damit Sie Ihren Schaden ersetzt bekommen lesen Sie nach worauf man achten sollte und machen Sie einfach den Policen-Check bei uns.
http://www.versicherungsbote.de/id/4805705/KFZ-Versicherung-Wildunfall-Teilkasko-Vollkasko/